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Das Appellationsgericht Basel-Stadt hat die Gefängnisstrafe von 10 Jahren und 9 Monaten für einen Drogendealer bestätigt und gleichzeitig die Ausschaffungsanordnung von 12 auf 15 Jahre verlängert. Die Staatsanwaltschaft hatte eine härtere Strafe gefordert, während die Verteidigung auf eine Milderung drängte, nachdem sie gegen das Urteil der Vorinstanz von 2023 Berufung eingelegt hatte.